Zentrale Aussage
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (Wertstoffinseln, Biomülltonne, Papiertonne) zugeführt werden.
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in unserer Müllverbrennungsanlage gewährleisten eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C. Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne aber auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden. Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html
Weiter Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landesamtes für Umweltschutz. https://www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm