Stadt Memmingen:Müllgebühren & Recht

Abfallwirtschaft
und Abwasser

Müllgebühren

Zum 01.01.2024 wurde das Müllgebührenmodell in Memmingen angepasst. Die Grundgebühr entfällt. Die Gebühr für die Müllabfuhr wird nur noch nach dem Volumen der Restmülltonne berechnet. Das ist einfach und transparent. 

Wir geben hier einen Überblick über die Müllgebühren. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die jeweils gültige Abfallgebührensatzung der Stadt Memmingen rechtsverbindlich ist.

Bei An-, Ab- und Ummeldungen für die Restmüll- und Biotonne wenden Sie sich bitte an die Kämmerei, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, 1. Stock, Zi. 111, Telefon 08331/850-223. E-Mail: steueramt@memmingen.de

Wegfall des Mindestvolumens - Wer Müll vermeidet, kann Geld sparen!

Bisher war es nötig, für jede gemeldete Person mit  Erstwohnsitz in Memmingen, mindestens 20 Liter Restmüllvolumen anzumelden. Zukünftig kann das Restmüllvolumen frei gewählt werden. Wer Restmüll vermeidet, kann dadurch Geld sparen und die Umwelt entlasten.

Beispielsweise können Haushalte mit vier Personen eine 60 Liter Restmülltonne oder Haushalte mit sechs Personen eine 80 Liter Restmülltonne nutzen.

Die Restmüllgebühr beinhaltet unter anderem:

  • 14 tägige Entleerung der Restmülltonne
  • Bereitstellung und 14-tägige Entleerung einer Biotonne mit gleichem Volumen, wie das der angemeldeten Restmülltonne
  • Sonstige Abfallwirtschaftlichen Leistungen wie Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Wertstoffinseln, Grüngutsammelstelle, Bezuschussung des Sperrmüllsystems
Müllgebühr für Privathaushalte zum 01.01.2024 pro Monat pro Jahr
Personengebühr entfällt entfällt
Volumengebühr 0,115 € 1,38

Monatliche Gebühr im Überblick

Gefäßvolumen Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
60 Liter 6,90 € 82,80 €
80 Liter 9,20 € 110,40 €
120 Liter 13,80 € 165,60 €
240 Liter 27,60 € 331,20 €
770 Liter 88,55 € 1.062,60 €
1.100 Liter 126,50 € 1.518,00 €

Die Leistungsgebühr bezieht sich auf die Gefäßgröße der Restmülltonne. Sie beinhaltet auch eine Biotonne bis zum gleichen Volumen wie das der Restmülltonne. Die Restmüllgefäße werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die monatliche Gebühr beträgt  0,115 €/Liter.

Die Gebühr beinhaltet:

  • 14 tägige Entleerung der Restmülltonne
  • Bereitstellung und 14-tägige Entleerung einer Biotonne mit gleichem Volumen, wie das der angemeldeten Restmülltonne
  • Vorhalten der Müllumladestation für größere Mengen und unregelmäßigem Anfall von Restmüll
Gefäßvolumen Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
60 Liter 6,90 € 82,80 €
80 Liter 9,20 € 110,40 €
120 Liter 13,80 € 165,60 €
240 Liter 27,60 € 331,20 €
770 Liter 88,55 € 1.062,60 €
1.100 Liter 126,50 € 1.518,00 €

In der Gebühr für die Restmülltonne ist auch eine Biotonne mit dem gleichen Volumen enthalten.

Für zusätzliche Biotonnen fällt folgende Gebühr an:

Gefäßvolumen Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
60 Liter 3,42 € 41,04 €
80 Liter 4,56 € 54,72 €
120 Liter 6,84 € 82,08 €

Als Memminger Privathaushalt können Sie bei der Sperrmüllannahmestelle beim Wertstoff- und Problemmüllzentrum (Dorr GmbH & Co. KG in der Anschützstraße 2) so oft und so viel Sperrmüll anliefern wie Sie wollen. Der Kauf eines Berechtigungsscheins ist nicht nötig!

Leistung Gebühr
Sperrmüllanlieferung je Kilogramm 0,12 €
Pauschalgebühr bei der Fahrzeugwaage bis 100 kg 10,00 €
Pauschalgebühr bei der Kleinmengenwaage 2,00 €
Abholung/Transport von Sperrmüll bis 15 Minuten Ladezeit 24,00 €
Jede weitere angefangene Minute Ladezeit 1,60 €

Pauschalgebühren bei der Selbstanlieferung von Abfällen aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht zugelassen unterhalb der Mindestlast der jeweiligen Waage zu verwiegen. Weitere Informationen hierzu unter dem Menüpunkt "Rechtsvorschriften".
Aus diesem Grund mussten Pauschalgebühr bis 200 kg bei der Fahrzeugwaage eingeführt werden.

Abfallart Anlieferstelle Gebühr
Restmüll - Brennbar (Thermisch zu behandelnde Abfälle) Umladestation, Anschützstr. 4 194,00* €/to.
*Pauschalgebühr für thermisch behandelbare Abfälle bis 200 kg Umladestation, Anschützstr. 4 32,00 €
Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern Umladestation, Anschützstr. 4 217,00* €/to.
*Pauschalgebühr für Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern bis 200 kg Umladestation, Anschützstr. 4 36,00 €
Nicht thermisch behandelbare Abfälle, die im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z. B. Dämmstoffe) Umladestation, Anschützstr. 4 316,00** €/to.
**dto. (Dämmstoffe) bis 500 Liter Umladestation, Anschützstr. 4 7,00 €
**dto. (Dämmstoffe) bis 200 kg Umladestation, Anschützstr. 4 50,00 €
Garten- und Grünabfall aus Memminger Privathaushalten Grüngutsammelstelle Steinheim gebührenfrei
Restmüll - Brennbar (Thermisch zu behandelnde Abfälle) Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Anschützstr. 2 194,00*** €/to.
***Pauschalgebühr für thermisch behandelbare Abfälle bis 100 kg Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Anschützstr. 2 16,00 €