Müllgebühren
Zum 01.01.2018 wurden die Müllgebühren in Memmingen um durchschnittlich 10% gesenkt. Wir geben hier einen Überblick über die Müllgebühren. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die jeweils gültige Abfallgebührensatzung der Stadt Memmingen rechtsverbindlich ist.
Bei An-, Ab- und Ummeldungen für die Restmüll- und Biotonne wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, 1. Stock, Zi. 111, Telefon 08331/850-223.
Restmüllgebühr für Haushalt
Diese beinhaltet unter anderem:
- 14 tägige Entleerung der Restmülltonne
- Bereitstellung und 14-tägige Entleerung einer Biotonne mit gleichem Volumen, wie das der angemeldeten Restmülltonne
- Sonstige Abfallwirtschaftlichen Leistungen wie Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Wertstoffinseln, Grüngutsammelstelle, Bezuschussung des Sperrmüllsystems
Die Müllgebühr für Privathaushalte setzt sich aus einer Personengebühr (Erstwohnsitz) und einer Volumengebühr zusammen.
Müllgebühr für Privathaushalte | pro Monat | pro Jahr | Änderung zum 01.01.2018 |
---|---|---|---|
Personengebühr | 1,75 € | 21,00 | - 16,7 % |
Volumengebühr | 0,075 € | 0,90 | - 6,25 % |
Beispiele für Müllgebühren aus Privathaushalten
Personenanzahl | Gefäßvolumen | Gebühr pro Monat | Gebühr pro Jahr |
---|---|---|---|
1 Person | 60 Liter | 6,25 € | 75,00 € |
2 Personen | 60 Liter | 8,00 € | 96,00 € |
3 Personen | 60 Liter | 9,75 € | 117,00 € |
1 Person | 80 Liter | 7,75 € | 93,00 € |
2 Personen | 80 Liter | 9,50 € | 114,00 € |
3 Personen | 80 Liter | 11,25 € | 135,00 € |
4 Personen | 80 Liter | 13,00 € | 156,00 € |
3 Personen | 120 Liter | 14,25 € | 171,00 € |
4 Personen | 120 Liter | 16,00 € | 192,00 € |
5 Personen | 120 Liter | 17,75 € | 213,00 € |
6 Personen | 120 Liter | 19,50 € | 234,00 € |
6 Personen | 240 Liter | 28,50 € | 342,00 € |
8 Personen | 240 Liter | 32,00 € | 384,00 € |
10 Personen | 240 Liter | 35,50 € | 426,00 € |
12 Personen | 240 Liter | 39,00 € | 468,00 € |
15 Personen | 770 Liter | 84,00 € | 1.008,00 € |
20 Personen | 770 Liter | 92,75 € | 1.113,00 € |
30 Personen | 770 Liter | 110,25 € | 1.323,00 € |
22 Personen | 1.100 Liter | 121,00 € | 1.452,00 € |
28 Personen | 1.100 Liter | 131,50 € | 1.578,00 € |
36 Personen | 1.100 Liter | 145,50 € | 1.746,00 € |
55 Personen | 1.100 Liter | 178,75 € | 2.145,00 € |
Nutzflächenabhängige Grundgebühr für alle Herkunftsbereiche außer private Haushalte
Für eine sichere Grundversorgung
Um die umweltgerechte Abfallwirtschaft in Memmingen dauerhaft sicherzustellen, sind Bereitstellungskosten beispielsweise für das Müllheizkraftwerk und die Müllumladestation nötig. Auch fallen Kosten für die Nachsorge von Altdeponien an. Mit der Grundgebühr soll ein Teil dieser Kosten gedeckt werden. Auch wenn in einer Nutzfläche derzeit kein oder nur wenig Restmüll anfällt so ist es doch kommunale Pflichtaufgabe jederzeit eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sicher zu stellen. Dies verursacht Kosten.
Der Gebührenmaßstab
Wie in vielen Kommunen praktiziert und vom Deutschen Städtetag vorgeschlagen wird die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Nutzfläche erhoben. Gewerbliche Nutzflächen im Sinne der Satzung sind die Flächen inkl. Nebennutzflächen, Verkehrs- und Funktionsflächen innerhalb eines Gebäudes, die überwiegend gewerblichen, industriellen, freiberuflichen, öffentlichen, sozialen oder sonstigen vergleichbaren nicht zur privaten Lebensführung gehörenden Zwecken dienen. Die Nutzfläche wird für jeden Nutzer gesondert betrachtet. Dies gilt auch wenn mehrere Nutzer in einem Gebäude sind.
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten werden die Gebühreneinheiten gestaffelt.
Gebührenhöhe
Gebühr pro Monat | Gebühr pro Jahr | Änderung zum 01.01.2018 | |
---|---|---|---|
Grundgebühreinheit | 4,00 € | 48,00 € | -15,8 % |
Nutzfläche | Grundgebühreneinheiten |
---|---|
bis 400 m² | Eine Einheit |
bis 1.500 m² | Zwei Einheiten |
bis 2.500 m² | Drei Einheiten |
bis 3.500 m² | Vier Einheiten |
bis 4.500 m² | Fünf Einheiten |
bis 5.500 m² | Sechs Einheiten |
ab 5.500 m² je angefangene weitere 2.000 m² | Eine zusätzliche Einheit |
ab 25.500 m² je angefangene weitere 10.000 m² | Eine zusätzliche Einheit |
Leistungsgebühr für sonstige Anfallstellen außer private Haushalte
Die Leistungsgebühr bezieht sich auf die Gefäßgröße der Restmülltonne. Sie beinhaltet auch eine Biotonne bis zum gleichen Volumen wie das der Restmülltonne. Die Restmüllgefäße werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die monatliche Gebühr beträgt statt bisher 0,08 €/Liter nun 0,075 €/Liter (- 6,25 %).
Die Gebühr beinhaltet:
- 14 tägige Entleerung der Restmülltonne
- Bereitstellung und 14-tägige Entleerung einer Biotonne mit gleichem Volumen, wie das der angemeldeten Restmülltonne
Gefäßvolumen | Gebühr pro Monat | Gebühr pro Jahr |
---|---|---|
60 Liter | 4,50 € | 54,00 € |
80 Liter | 6,00 € | 72,00 € |
120 Liter | 9,00 € | 108,00 € |
240 Liter | 18,00 € | 216,00 € |
770 Liter | 57,75 € | 693,00 € |
1.100 Liter | 82,50 € | 990,00 € |
Gebühr für zusätzliche Biotonne
In der Gebühr für die Restmülltonne ist auch eine Biotonne mit dem gleichen Volumen enthalten.
Für zusätzliche Biotonnen fällt folgende Gebühr an:
Gefäßvolumen | Gebühr pro Monat | Gebühr pro Jahr |
---|---|---|
80 Liter | 3,20 € | 38,40 € |
120 Liter | 4,80 € | 57,60 € |
Gebühren für die Sperrmüllentsorgung
Als Memminger Privathaushalt können Sie bei der Sperrmüllannahmestelle beim Wertstoff- und Problemmüllzentrum (Dorr GmbH & Co. KG in der Anschützstraße 2) so oft und so viel Sperrmüll anliefern wie Sie wollen. Der Kauf eines Berechtigungsscheins ist nicht nötig!
Leistung | Gebühr |
---|---|
Sperrmüllanlieferung je Kilogramm | 0,12 € |
Pauschalgebühr bei der Fahrzeugwaage bis 100 kg | 10,00 € |
Pauschalgebühr bei der Kleinmengenwaage | 2,00 € |
Abholung/Transport von Sperrmüll bis 15 Minuten Ladezeit | 24,00 € |
Jede weitere angefangene Minute Ladezeit | 1,60 € |
Selbstanlieferung von Abfällen
Neue Pauschalgebühren ab 01.01.2018 bei der Selbstanlieferung von Abfällen aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht zugelassen unterhalb der Mindestlast der jeweiligen Waage zu verwiegen. Weitere Informationen hierzu unter dem Menüpunkt "Rechtsvorschriften".
Aus diesem Grund mussten Pauschalgebühr bis 200 kg bei der Fahrzeugwaage eingeführt werden.
Abfallart | Anlieferstelle | Gebühr |
---|---|---|
Restmüll - Brennbar (Thermisch zu behandelnde Abfälle) | Umladestation, Anschützstr. 4 | 162,00* €/to. |
Restmüll - Nicht Brennbar (Nicht Thermisch zu behandelnde Abfälle) | Umladestation, Anschützstr. 4 | 162,00* €/to. |
Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern | Umladestation, Anschützstr. 4 | 162,00* €/to. |
*Pauschalgebühr für thermisch behandelbare Abfälle und Asbest bis 200 kg | Umladestation, Anschützstr. 4 | 27,00 € |
Nicht thermisch behandelbare Abfälle, die im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z. B. Dämmstoffe) | Umladestation, Anschützstr. 4 | 226,00** €/to. |
**dto. (Dämmstoffe) bis 500 Liter | Umladestation, Anschützstr. 4 | 5,00 € |
**dto. (Dämmstoffe) bis 200 kg | Umladestation, Anschützstr. 4 | 36,00 € |
Garten- und Grünabfall aus Memminger Privathaushalten | Grüngutsammelstelle Steinheim | gebührenfrei |
Restmüll - Brennbar (Thermisch zu behandelnde Abfälle) | Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Anschützstr. 2 | 162,00*** €/to. |
***Pauschalgebühr für thermisch behandelbare Abfälle bis 100 kg | Wertstoff- und Problemmüllzentrum, Anschützstr. 2 | 13,50 € |