Stadt Memmingen:Weitere Infos

Abfallwirtschaft
und Abwasser

Blaue Tonne/Papiertonne der Dorr GmbH & Co. KG

Von der Dorr GmbH & Co. KG wird den Memminger Privathaushalten seit 01.07.2007 eine kostenlose Blaue Tonne/Papiertonne angeboten.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Dorr GmbH & Co. KG, Anschützstr. 2, Tel. 08331/838942.
Unter dem Menüpunkt Downloads können Sie sich die Abfuhrtermine für die Stadt Memmingen herunterladen.

Papiersammelsysteme der Stadt Memmingen

Das flächendeckende Netz an Papiercontainern an den Wertstoffinseln bleibt wie bisher bestehen. Auch die Annahme am Wertstoff- und Problemmüllzentrum und die regelmäßigen Bündelsammlungen der Vereine bleiben unverändert.

Wir bitten Sie zur Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit die regelmäßigen Bündelsammlungen weiter in Anspruch zu nehmen.

CD- und DVD-Verwertung - Tipps zum Datenschutz

Infos zum Recycling


CDs und DVDs bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen und verhältnismäßig teuren Kunststoff. CDs und DVDs lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Aus dem aufbereiteten Polycarbonat können zum Beispiel Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie, aber auch wieder CDs und DVDs hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern hilft auch Erdöl zu sparen.


Angesichts der geringen Menge an Kunststoff ist es jedoch nicht sinnvoll, extra mit dem Auto zum Wertstoff- und Problemmüllzentrum hinzufahren, um CDs und DVDs zu entsorgen. Auf diese Weise würde man mit dem Auto mehr Erdöl verbrauchen, als man durch die Wiederverwertung der CDs/DVDs einsparen kann.

 

Datenschutz


Damit Dritte keine sensiblen Daten von Ihren alten CDs und DVDs einsehen können, sollte Sie folgendes beachten:

  • Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauchbar zu machen. Wenn Sie noch sicherer gehen möchten, sollten Sie den Datenträger in mehrere Teile zerschneiden.
  • Bei hochsensiblen Daten besteht die Möglichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten CD-Shredders zu zerkleinern.

Bauschutt und Baustellenabfälle

Bei Renovierung oder Bau fallen viele Abfälle an:
Reste von Beton, Ziegel, Fliesen, Holz, Gipskartonplatten, Dämmwolle, Folien...

All diese Abfälle unsortiert zu entsorgen kann sehr teuer werden.

Bitte beachten Sie deshalb unsere Hinweise. Wenn Sie noch Fragen haben, oder weitere Informationen wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Mineralische Abfälle wie beispielsweise Beton, Ziegel, Mauerbruch, Sanitärkeramik, Fliesen und Mörtelreste sind einer Wiederverwertung zuzuführen.

Von der Geiger Recycling GmbH & Co. KG, Tel. 08331/9271730 wird am Standort Fuchsäcker 1 eine Annahmestelle für Bauschutt betrieben.
Die Öffnungszeiten können Sie bei der Firma Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG telefonisch erfahren.  
Die genauen Annahmekriterien und Preise erfahren Sie ebenfalls von der Firma Geiger.

Weitere Bauschuttverwerterbetriebe nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Bodenaushub soll nach Möglichkeit wieder auf der Baustelle verwendet werden. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist der Bodenaushub einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen. Hier sind zwei Fraktionen zu unterscheiden:

  • Graswasen/humoser Oberboden:
    Diese Erdschicht hat einen hohen organischen Anteil und kann nur für Abdeckungen verwendet werden. Ein unterirdischer Einbau ist nicht möglich (Faulung).
  • Unterboden (auch Rotlage genannt):
    Diese Erdschicht hat nur einen geringen organischen Anteil und kann deshalb für Verfüllungen verwendet werden.

Achtung: Nur unbelasteter und wie oben dargestellt getrennter Boden kann problemlos verwertet werden. Kann eine anthropogene (vom Mensch verursachte) Vorbelastung nicht ausgeschlossen werden, ist eine analytische Untersuchung notwendig. 

Bodenaushub kann bei Privaten Entsorgern wie zum Beispiel der Geiger Recycling GmbH, Fuchsäcker 1, MM und der Firma Max Wild in Heimertingen entsorgt werden.

Mengen bis 50 Liter (ca. Mörtelwanne) Bauschutt können kostenfrei am Wertstoff- und Problemmüllzentrum abgegeben werden.
Aus dem angenommenen Bauschutt wird durch ein Unternehmen ein zertifizierter Kiesersatzstoff hergestellt. Dieser muss schadstofffrei sein und definierte physikalische Eigenschaften aufweisen. Aus diesem Grund kann nicht jeder „Bauschutt“ angenommen werden.

Angenommen werden (jeweils schadstofffrei):

  • Steine
  • Beton (auch mit Armierung)
  • Ziegel
  • Mauerbruch
  • Natursteine
  • Porzellan
  • Keramik
  • Tonscherben
  • Fliesen
  • Mörtelreste

Nicht angenommen werden:

  • Rigipsplatten
  • Glas
  • Glas- und Steinwolle
  • Sand, Quarzsand
  • Bims- und Porenbeton (Ytong)
  • Holzfaserzement (Heraklith)
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Aushub, Graswasen
  • sonstige Fremdstoffe (Müll, Folien, Papier, etc.)  

Gipskartonplatten und sonstige Baustoffe auf Gipsbasis können auf Grund ihrer Stoffeigenschaft nicht mit sonstigem Bauschutt entsorgt werden.

Auch diese Abfälle werden von der Geiger Recycling GmbH & Co. KG, Fuchsäcker 1, Tel. 08331/9271730 entsorgt. Die Dorr Städtereinigung, Anschützstr. 2-4 (nicht am WUP) nimmt diese Abfälle auch an.
Die Entsorgungskosten erfragen Sie bitte direkt bei diesen Unternehmen.

Altholz wie Balken, Bretter, Spannplatten, Fensterrahmen ohne Glas, Türen und Zargen sind über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. 

Sonstige Baustellenabfälle, wie beispielsweise verunreinigte Folien, Dämmwolle, Dachpappe können bei der Umladestation der Stadt Memmingen, Anschützstr. 4, gegeben Gebühr angeliefert werden. Auch die Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen ist zum Teil möglich.

Nützen Sie auch die Möglichkeit, Verpackungs- und Transportmaterial wie beispielsweise Paletten, Folien und Papiersäcke kostenlos beim Baustofflieferant zurück zu geben.

Entsorgung von Asbest

Asbest ist die Bezeichnung für ein natürlich vorkommendes faseriges Mineral. Es wurde aufgrund seiner guten technischen Eigenschaften (unbrennbar, hitzebeständig, sehr reißfest...) hauptsächlich in den 60er und 70er Jahren eingesetzt.
Bei jedem unsachgemäßen Umgang entstehen unzählige für das Auge nicht sichtbare Asbestfasern. Diese gelangen mit der Atemluft in die Lunge und können zu Lungenkrebs und Asbestose führen.

Asbestzement hat einen hohen Anteil an mineralischen Bindemitteln. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden. Beispielhafte Anwendungen sind:

  • Wellplatten für Dacheindeckungen
  • Fassadenverkleidungen
  • Rohre für Wasser, Abwasser, Lüftung
  • Blumenkästen, Pflanzschalen

Schwach gebundenes Asbest hat einen geringen Anteil an Bindemitteln. Die Fasern sind nur schwach gebunden und können durch äußere Einflüsse freigesetzt werden. Beispielhafte Produkte sind:

  • Füllmaterial von Brandschutztüren
  • Dichtungsschnüre und Flanschdichtungen
  • Spritzasbest
  • Dämmungen z. B. in Nachtspeicheröfen
  • Beimischungen von Asbest in Baustoffen wie z. B. Dachbahnen oder Estrich

Asbestzementabfälle sind bei der Stadt Memmingen grundsätzlich andienungspflichtig. Dies bedeutet, dass eine Entsorgung außerhalb der Stadt Memmingen ohne Befreiung von der Andienungspflicht nicht zugelassen ist.

Asbestzementabfälle sind in für asbesthaltige Abfälle zugelassenen reißfesten und staubdichten Säcken, sogenannten Big-Bags zu verpacken. Diese sind z. B. bei privaten Entsorgungsunternehmen oder bei Dackdeckern erhältlich. Die eingepackten Asbestzementabfälle sind bei der Müllumladestation, die im Auftrag der Stadt Memmingen von der Dorr GmbH & Co. KG betrieben wird, Anschützstr. 4 anzuliefern. Die Gebühr für Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern beträgt 217,00 €/to. Bei der Anlieferung wird Ihnen ein Gebührenbescheid ausgestellt, der die Rechnung und den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung darstellt.

Die Entsorgung von sonstigen asbesthaltigen Abfällen ist im Einzelfall mit uns abzuklären. 

Achtung:

  • Nur sachkundige Fachfirmen mit dem Umgang mit Asbeststoffen betrauen.
  • Reinigungsarbeiten (Abbürsten, Hochdruckreinigen) an asbesthaltigen Produkten und das Bearbeiten, wie Bohren schleifen ist absolut unzulässig.
  • Die Weiterverwendung von Asbest ist verboten, z.B. nach dem Abbau von Asbestzementplatten (sogenanntes Well-Eternit) diesen als Beete-Einfassung oder zur Abdeckung von Brennholz zu benutzen. Auch das Verschenken ist nicht zugelassen (Verwendungsverbot!).

Bei der Entsorgung asbesthaltiger Abälle sind insbesondere die Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die TRGS 519 (Technische Regel Gefahrstoffe) sowie die Gefahrstoffverordnung zu beachten.