Stadt Memmingen:Kein Plastik in die Biotonne

Abfallwirtschaft
und Abwasser

Änderung der Bioabfallverordnung zum 01.05.2025 - Für weniger Störstoffe in der Biotonne

Kein Plastik in die Biotonne

Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen (Plastik) – in die Böden zu minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten, gelten ab dem 1. Mai strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung: So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) darf 3 % nicht überschreiten.

Bitte keine Bioplastiktüten verwenden

Bioplastiktüten werden in der Biovergärungsanlage als Störstoffe aussortiert, weil die Technik sie nicht von konventionellen Plastiktüten unterscheiden kann. Falls Bioplastiktüten dennoch in den Vergärungsprozess der Biogasanlage gelangen, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend. Entsprechende Bioplastik-Reste müssen bei der Aufbereitung der Gärrückstände aufwändig herausgesiebt werden. Deshalb empfehlen wir die Verwendung von Zeitungspapier oder biologisch abbaubare Papierbeutel für die Entsorgung von Bioabfall.